Der Kirchenvorstand unserer Gemeinde
Der Kirchenvorstand (KV) leitet die Gemeinde.
Die Aufgaben des KV sind vielfältig. Als Leitungsorgan entscheidet und berät er im Rahmen der gesamtkirchlichen Ordnung über alle Angelegenheiten der Kirchengemeinde. Unter anderem ist er für die Gestaltung der Gottesdienste, die Einführung neuer Gottesdienste sowie der liturgischen Handlungen gemeinsam mit der Pfarrerin zuständig. Er berät und beschließt den Konfirmandenunterricht und wirkt bei der Pfarrstellenbesetzung mit.
Auch trifft der Kirchenvorstand alle finanziellen Entscheidungen der Gemeinde und ist zuständig für deren Gebäude. Er hat zusammen mit der Pfarrerin eine Mitverantwortung für die Seelsorge und darauf zu achten, dass in der Gemeinde das Wort Gottes verkündigt wird und die Sakramente rechtens verwaltet werden.
Für mehrere Aufgabenfelder wurden vom Kirchenvorstand Arbeitsausschüsse gegründet sowie Zuständigkeiten festgelegt, bei denen neben KV-Mitgliedern auch Gemeindemitglieder tätig sind:
- Bauausschuss
- Finanzausschuss
- Redaktion
- Gemeindebrief
- Internet - Ökumene
- Diakonie
- Dekanatssynode
Der Kirchenvorstand wird alle 6 Jahre von der Gemeinde gewählt.
Bild: Der Kirchenvorstand im September 2021 Foto: Gregor Weber